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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026·Version 2.6·Änderungshistorie

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marcus Euchner, Platrion, Lange Gasse 34, 72581 Dettingen an der Erms (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen der Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Beratung und laufenden Betreuung digitaler Plattformen, Websites und Software-Anwendungen.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern(§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen zwingendem Verbraucherschutzrecht entgegenstehen, gelten gegenüber Verbrauchern die abweichenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 309, 312 ff., 355 BGB, Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10.08.2021).

(2a) Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Zweifel gilt der Auftraggeber als Unternehmer, sofern er bei Vertragsschluss seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug vorgelegt hat.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 1a Vertragstypen & rechtliche Einordnung

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers können sich rechtlich aus verschiedenen Vertragstypen zusammensetzen. Die Einordnung richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsbild:

  • Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) für die einmalige Erstellung einer Website, eines Shops oder einer Web-Anwendung. Geschuldet ist ein konkreter Erfolg (fertiges, abnahmereifes Werk).
  • Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) für Beratung, Strategie-Workshops, Schulungen und stundenbasierte Tätigkeiten. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
  • Wartungs- / Dauerschuldverhältnis (Dienst- oder Mietvertrag) für laufende Service-Pakete wie Hosting, Updates, Monitoring, Support und kleinere Anpassungen.

(2) Die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere Abnahme, Gewährleistung, Kündigungsrechte) gelten für den jeweiligen Leistungsbestandteil gesondert.

(3) Im Zweifel richtet sich die Einordnung nach dem Schwerpunkt der Leistung, wie er sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ergibt.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Gewissen auf Basis der verfügbaren Informationen.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Zahlungseingang einer vereinbarten Anzahlung.

(3) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests") bedürfen der Textform und werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet (derzeit 85,00 EUR netto pro Stunde).

(4) Elektronische Vertragsschließung: Der Auftraggeber kann den Vertrag wirksam in elektronischer Form per einfacher elektronischer Signatur nach Artikel 25 Verordnung EU 910/2014 (eIDAS) schließen. Mit Anklicken des Bestätigungs-Buttons und Aufzeichnung seiner handschriftlichen Signatur auf der Signatur-Webseite gibt der Auftraggeber eine rechtswirksame Annahmeerklärung ab. Zur Beweissicherung speichert der Auftragnehmer Name, Zeitstempel, IP-Adresse, User-Agent sowie einen kryptographischen SHA256-Hash der Signaturdaten gemäß den Vorgaben der eIDAS-Verordnung. Die Beweiskraft der elektronischen Signatur richtet sich nach § 371a ZPO.

(5) Form der Kommunikation: Sofern in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügen E-Mail sowie elektronische Vertragsdokumente mit eIDAS-Signatur. Eine über die Textform hinausgehende Schriftform (§ 126 BGB) ist nur dort erforderlich, wo dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Signatur, dass er die zur Vertragsunterzeichnung verwendete E-Mail-Adresse selbst kontrolliert und zur Annahme des Angebots berechtigt ist.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind nicht geschuldet.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer hinzuzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

(3) Bei Service-Modellen (laufende Betreuung) umfasst die monatliche Pauschale standardmäßig: Hosting, SSL-Zertifikat, Sicherheits- und Framework-Updates, kleinere Anpassungen bis 1 Stunde pro Monat sowie E-Mail-Support. Nicht enthalten sind Weiterentwicklungen, Content-Pflege, größere Designänderungen oder Drittanbieter-Gebühren (siehe § 5a).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Soweit im Projektplan keine individuellen Fristen vereinbart sind, gilt eine Zulieferfrist von 14 Tagen ab Anforderung durch den Auftragnehmer.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach erfolgter Anforderung und angemessener Nachfrist (mindestens 10 Kalendertage) nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • das Projekt bis zur vollständigen Zulieferung schriftlich in den Wartezustand zu setzen;
  • dadurch entstehende Stillstand- und Wiederanlaufzeiten nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abzurechnen;
  • bereits erbrachte Teilleistungen sofort zur Zahlung zu stellen (Fälligkeit ohne Abnahme);
  • bei anhaltendem Verzug von mehr als 60 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten und bis dahin erbrachte Leistungen auf Basis der aufgewendeten Stunden in Rechnung zu stellen.

(3) Vereinbarte Fristen und Lieferzeiten verlängern sich entsprechend der Dauer der Mitwirkungsverzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

§ 4a Datensicherung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Inhalte, Geschäftsdaten und Konfigurationen, die auf den vom Auftragnehmer betriebenen oder betreuten Systemen gespeichert sind, regelmäßig – mindestens wöchentlich – auf einem separaten Datenträger oder in einem unabhängigen System zu sichern.

(2) Der Auftragnehmer stellt Export- und Backup-Funktionen im Admin-Bereich bereit, über die der Auftraggeber seine Daten jederzeit in einem gängigen Format (XLSX, JSON oder PDF) herunterladen kann.

(3) Eine Haftung des Auftragnehmers für den Verlust von Daten des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit dieser seiner Sicherungspflicht nach Absatz (1) nicht nachgekommen ist.

§ 4b Rechte an Materialien & Freistellung

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an sämtlichen dem Auftragnehmer überlassenen Materialien – insbesondere Texten, Bildern, Fotos, Grafiken, Logos, Videos, Schriftarten, Musik und Icons – über alle erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verfügt oder entsprechende Lizenzen besitzt.

(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass insbesondere

  • überlassene Fotos und Grafiken lizenzrechtlich für die vorgesehene Nutzung (Internet, gewerblich, weltweit) freigegeben sind;
  • bei Stock-Material (z. B. Shutterstock, Adobe Stock, Unsplash) die jeweils geltenden Lizenzbedingungen erfüllt werden;
  • Personen auf Fotos dem Einsatz für die vorgesehene Veröffentlichung schriftlich zugestimmt haben (DSGVO, Recht am eigenen Bild);
  • überlassene Logos, Markennamen und Slogans frei von Ansprüchen Dritter sind.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die auf die Verletzung solcher Rechte an überlassenen Materialien gestützt werden.

(4) Bestehen beim Auftragnehmer begründete Zweifel an der Rechtsinhaberschaft, ist er berechtigt, die Nutzung des Materials abzulehnen und einen schriftlichen Nachweis zu verlangen. Ohne Nachweis übernimmt der Auftragnehmer das Material nicht.

(5) Vom Auftragnehmer beschaffte Stock-Medien, Icons oder Schriftarten werden mit einer kurzen Lizenz-Dokumentation übergeben. Die Einhaltung der Lizenzbedingungen im laufenden Betrieb liegt nach Übergabe beim Auftraggeber.

§ 4c Rechtliche Compliance des Endprodukts

(1) Der Auftragnehmer setzt nach bestem Wissen technische Standards um, die eine rechtskonforme Nutzung ermöglichen (z. B. lokale Einbindung von Web-Fonts, Cookie- Einwilligung, verschlüsselte Übertragung, DSGVO-konforme Standard-Konfiguration).

(2) Die finale rechtliche Prüfung und Freigabe des Endprodukts – insbesondere

  • Inhalte von Impressum, Datenschutzerklärung und sonstigen Rechtstexten,
  • Ausgestaltung von Cookie-Bannern und Einwilligungsmanagement,
  • Einbindung und Konfiguration von Tracking-, Analyse- und Marketing-Tools,
  • Compliance nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), soweit anwendbar,
  • Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte nach EU-KI-Verordnung,
  • wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen (UWG),

obliegt dem Auftraggeber bzw. dem von ihm beauftragten Rechtsberater.

(3) Verlangt der Auftraggeber eine Compliance nach BFSG oder eine Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, ist dies vor Projektbeginn schriftlich zu vereinbaren. Ohne entsprechende Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen.

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Abmahnungen, Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf unterlassener oder fehlerhafter rechtlicher Prüfung nach Absatz (2) beruhen.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.

(2) Projekte werden standardmäßig in Meilensteinen abgerechnet:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Projektstart nach Zahlungseingang)
  • 30 % bei Freigabe des Designs bzw. des Konzepts
  • 40 % nach erfolgter Abnahme und Livegang

(3) Laufende Service-Pakete werden monatlich im Voraus abgerechnet.

(4) Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum (bzw. 7 Tage für Anzahlungen). Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Daraus entstehende Fristverschiebungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Zahlungsmethoden: Der Auftragnehmer akzeptiert folgende Zahlungsarten:

  • Rechnung per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
  • Kartenzahlung (Visa, Mastercard, u.a.) über Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland)
  • Apple Pay und Google Pay – technisch abgewickelt über Stripe
  • PayPal über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxemburg)
  • Nach gesonderter Absprache: Kryptowährungen (USDT, RLUSD) – RLUSD wird über das XRP Ledger an die im Angebot angegebene Wallet-Adresse abgewickelt; jede Rechnung enthält dafür einen eindeutigen Destination Tag, der zur Zuordnung der Zahlung zwingend mit anzugeben ist

Zahlungsdaten (Kartennummer, CVC, Ablaufdatum, Bankverbindung) werden ausschließlich von den genannten Zahlungsdienstleistern verarbeitet und erreichen zu keinem Zeitpunkt die Server des Auftragnehmers. Für die Auswahl einer Zahlungsart gelten ggf. zusätzliche AGB und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Weitere Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

(6a) Zahlungen in Kryptowährungen (RLUSD, USDT): Der jeweilige Rechnungsbetrag in EUR wird zum tagesaktuellen Wechselkurs (EZB-Referenzkurs) zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung in den entsprechenden Stablecoin umgerechnet. Maßgeblich für den vereinbarten Erfüllungsbetrag bleibt der EUR-Betrag der Rechnung. Kursdifferenzen zwischen Rechnungserstellung und Eingang der Zahlung trägt der Auftraggeber; bei Unterdeckung kann der Auftragnehmer Nachzahlung der Differenz verlangen. Mit Bestätigung der Zahlung im XRP Ledger gilt die Forderung als erfüllt. On-Chain-Gebühren (Network Fees) trägt der Auftraggeber. Eine Verwendung anderer XRPL-Wallet-Adressen oder fehlender Destination Tag verzögert die Zuordnung; entstehender Rechercheaufwand kann mit 50 EUR netto pro angefangener Stunde berechnet werden.

(7) Gebühren, Zuschläge oder Rückbuchungsentgelte des gewählten Zahlungsdienstleisters (z.B. Chargeback-Gebühren bei grundloser Zahlungsstornierung durch den Auftraggeber) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 5a Drittanbieter-Dienste & Durchreichung von Fremdkosten

(1) Sofern für den Betrieb der Leistung Drittanbieter-Dienste erforderlich sind (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrierung, E-Mail-Versand, Zahlungsdienstleister, SMS-Gateways, Karten-Dienste, KI-Schnittstellen, Analyse-Tools), werden diese – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht durch den Pauschalpreis abgedeckt.

(2) Entsprechende Kosten werden zum Einkaufspreis an den Auftraggeber weitergereicht oder direkt auf dessen Account abgerechnet.

(3) Ändern sich Preise, Leistungsumfang oder technische Voraussetzungen solcher Drittanbieter, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entsprechenden Teil der Leistung entsprechend anzupassen und den Auftraggeber hierüber zu informieren.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Fehler, Preisänderungen oder Nutzungsbeschränkungen solcher Drittanbieter. Service-Level-Agreements (SLA) gelten ausschließlich im jeweils veröffentlichten Umfang des Drittanbieters.

(5) Verfügbarkeit / Uptime: Sofern nicht ausdrücklich eine individuelle SLA schriftlich vereinbart ist, wird die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer betriebenen Systeme auf Best-Effort-Basis gewährleistet. Geplante Wartungsfenster, Updates sowie kurzfristige Ausfallzeiten durch Drittanbieter (Hosting, CDN, DNS) sind hiervon ausgenommen und begründen keine Ansprüche.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung durchzuführen oder Mängel konkret zu benennen.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt („konkludente Abnahme") oder die Abnahme-Frist ohne konkrete Mängelrügen verstreichen lässt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Teilabnahmen: Bei mehrstufigen Projekten werden abgrenzbare Leistungsteile jeweils einzeln abgenommen. Insbesondere gelten als eigenständig abnahmefähig:

  • Design-Abnahme: Layout, Farb- und Schriftkonzept, Wireframes und visuelle Entwürfe;
  • Funktions-Abnahme: Logik, Formulare, Integrationen, Admin-Panel, Datenbankmodell;
  • Inhalts-Abnahme: Einbau und Formatierung vom Auftraggeber gelieferter Texte und Medien;
  • Gesamtabnahme: Funktionsfähigkeit der Live-Umgebung.

(5) Einmal abgenommene Teilleistungen können im Rahmen der Gesamtabnahme nicht erneut grundsätzlich infrage gestellt werden. Wünscht der Auftraggeber spätere Änderungen an bereits abgenommenen Teilen, werden diese als Zusatzleistung nach Aufwand abgerechnet (§ 2 Abs. 3).

(6) Mit Teilabnahme wird der auf den jeweiligen Leistungsteil entfallende Anteil der Vergütung fällig.

§ 7 Nutzungsrechte & Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht am Werk verbleibt beim Auftragnehmer (§ 29 UrhG).

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der fertigen Software, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Weiterentwicklung und Weitergabe.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, generische, nicht projektspezifische Programmbausteine, Bibliotheken, Frameworks, Design-Systeme, Architektur-Muster und wiederverwendbare Module in anderen Projekten weiterzuverwenden, sofern diese keine projektspezifische Geschäftslogik oder Kundendaten enthalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen, Screenshots für Marketing-Zwecke zu verwenden und eine Archiv-Kopie des Quellcodes zu Dokumentations-, Gewährleistungs- und Nachweiszwecken zu behalten. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den überlassenen Quellcode nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an direkte Konkurrenten des Auftragnehmers im Bereich Webentwicklung/Digitalagenturen weiterzugeben.

§ 7a Übergabe Source-Code, Zugänge & Domain

(1) Bei vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übergibt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers den Quellcode der fertiggestellten Software in Form eines Git-Repositories oder als ZIP-Archiv zusammen mit einer handelsüblichen README-Dokumentation.

(2) Administrative Zugänge (Hosting-Panel, Admin-Account, API-Keys) werden, soweit technisch sinnvoll, auf einen eigenen Account des Auftraggebers übertragen oder diesem übergeben. Die Rotation personengebundener Zugangsdaten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

(3) Wurde eine Domain im Namen oder Auftrag des Auftragnehmers registriert, wird diese nach Vertragsende auf Wunsch an den Auftraggeber übertragen. Eventuelle Transfer-, Provider-Wechsel- oder Registrar-Gebühren trägt der Auftraggeber.

(4) Für ausstehende Zahlungen steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Quellcode, an Zugangsdaten und an Domain-Übertragungen zu (§ 273 BGB).

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren, auch wenn sie erst später entdeckt werden. Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • Mängel durch Modifikationen des Quellcodes durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Änderungen von Drittanbieter-APIs oder -Diensten (z.B. Stripe, Google, Meta)
  • Ausfälle oder Fehler von Hosting-, Server- oder Netzwerkdiensten Dritter
  • Datenverluste durch fehlende oder fehlerhafte Backups beim Auftraggeber
  • Unsachgemäße Nutzung oder Browser-/Betriebssystem-Inkompatibilitäten, die zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht relevant waren
  • Wünsche oder Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen
  • Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers (siehe § 9a)

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und konkret zu beschreiben.

(5) Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist (mindestens zwei Versuchen) fehl, kann der Auftraggeber gemäß §§ 634 ff. BGB Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die Netto-Auftragssumme des konkreten Projekts bzw. bei Service-Verträgen auf die Jahres-Netto-Servicesumme begrenzt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung (§ 4a) nicht nachgekommen ist.

(5) Für Inhalte, Texte, Bilder und sonstige Materialien, die vom Auftraggeber überlassen wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(6) Keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse: Berechnungen, Simulationen, Prognosen, Forecasts, ROI-Schätzer, Analytics-Auswertungen und ähnliche Funktionen der bereitgestellten Systeme dienen ausschließlich der groben Orientierung und ersetzen keine fachliche (insbesondere steuerliche, juristische oder betriebswirtschaftliche) Beratung. Für die wirtschaftliche Richtigkeit der angezeigten Werte sowie für darauf basierende Entscheidungen des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 9a Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die den Auftragnehmer an der fristgerechten oder ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten hindern, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Eine Schadensersatzpflicht entsteht in diesem Fall nicht.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, weitreichende Netz- oder Internet-Störungen, großflächige Ausfälle von Cloud-Infrastruktur bzw. Upstream-Providern, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Anordnungen sowie Streiks und Aussperrungen, jeweils soweit diese Ereignisse vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.

(3) Hält das Ereignis länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird bei Bedarf ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11 Kündigung

(1) Projektverträge (Einmalprojekte) können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zur Kündigung zu vergüten.

(2) Service-Verträge laufen über eine vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich anschließend stillschweigend um je 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 11a Preisanpassung bei Service-Verträgen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten monatlichen Service-Gebühren einmal je Kalenderjahr an die allgemeine Kostenentwicklung (insbesondere Inflation, Gehaltsentwicklung sowie Preisänderungen von Drittanbietern) anzupassen.

(2) Eine solche Anpassung ist auf maximal 5 % pro Kalenderjahr begrenzt und wird dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

(3) Übersteigt die Anpassung 5 %, etwa aufgrund außergewöhnlicher Preissprünge bei Drittanbietern, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung, welches innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform ausgeübt werden muss.

§ 11b Support & Reaktionszeiten

(1) Soweit Support zum vereinbarten Leistungsumfang gehört, erfolgt dieser werktags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (Feiertage in Baden-Württemberg ausgenommen).

(2) Der Auftragnehmer bemüht sich, Supportanfragen innerhalb von einem Werktag nach Eingang zu beantworten bzw. eine Einschätzung zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer mitzuteilen.

(3) Für kritische Störungen (Totalausfall der Live-Umgebung) bemüht sich der Auftragnehmer um eine möglichst zeitnahe Reaktion; eine verbindliche 24/7-Erreichbarkeit ist im Standard-Service nicht geschuldet und nur auf Grundlage eines gesondert vereinbarten SLA möglich.

(4) Supportanfragen sind vorrangig über die dafür vorgesehenen Kanäle (Ticket-/Projektsystem, E-Mail) zu stellen. Anfragen über private Messenger (z. B. WhatsApp, SMS) oder außerhalb der Geschäftszeiten begründen keinen Anspruch auf Sofortbearbeitung.

§ 12 Gutscheine & Rabattcodes

(1) Vom Auftragnehmer ausgestellte Gutscheine und Rabattcodes („Gutschein") gewähren einen prozentualen Preisnachlass auf ein konkret im Gutschein genanntes Leistungspaket und können ausschließlich über die Website platrion.de eingelöst werden.

(2) Jeder Gutschein ist personenbezogen (sofern ein Kundenname hinterlegt ist), nicht übertragbar, nicht auf Dritte überschreibbar und nur einmalig einlösbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts, eine Verrechnung mit bereits gebuchten Leistungen sowie eine Kombination mit weiteren Rabattaktionen sind ausgeschlossen.

(3) Der Gutschein ist nur innerhalb der auf der Gutscheinseite angegebenen Gültigkeitsdauer einlösbar. Nach Ablauf verfällt der Gutschein ohne Anspruch auf Ersatz oder Verlängerung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Anfrage über das Kontaktformular mit eingelöstem Gutschein.

(4) Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf das im Gutschein angegebene Paket. Bei Abweichung vom ursprünglich gewählten Paket (z. B. Upgrade auf ein höheres Paket, Änderung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Auftraggebers) verliert der Gutschein seine Gültigkeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Übertragung vereinbart wird.

(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, Gutscheine bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. mehrfache Einlösung durch dieselbe Person, Nutzung gefälschter Codes, Weitergabe an Dritte) ohne Vorankündigung zu entwerten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Nachlass.

(6) Die Einlösung eines Gutscheins gilt erst als erfolgt, wenn der Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail versandt und der Auftraggeber ein verbindliches, den Rabatt berücksichtigendes Angebot unterzeichnet hat. Vor Vertragsschluss besteht kein Rechtsanspruch auf Erbringung der Leistungen zum Gutscheinpreis.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Reutlingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(5) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 18 Sonderregelungen für Verbraucher

Die folgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

(1) Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss (§§ 312g, 355 BGB). Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird jedem Vertrag mit Verbrauchern als Anlage beigefügt.

(2) Auto-Verlängerung: Abweichend von § 4 verlängert sich ein laufender Dienstvertrag mit einem Verbraucher nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht um eine feste weitere Laufzeit, sondern auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann in diesem Fall jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB in der seit 01.03.2022 geltenden Fassung).

(3) Gewährleistung: Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach §§ 437 ff., 634 ff. BGB gelten unverändert (2 Jahre bei neuen Werken, §§ 634a, 438 BGB). Die in § 9 genannten Haftungs- begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Auftragnehmers.

(4) Gerichtsstand & anwendbares Recht: Abweichend von § 17 gilt gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand. Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Verbrauchers bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

(5) Preisanpassung: Preisanpassungen gegenüber Verbrauchern sind nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 8 Wochen in Textform und unter gleichzeitigem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht zulässig.

§ 19 Kostenlose Webseiten-Analyse-Anfrage

(1) Geltungsbereich: Über die Seite platrion.de/auditkann eine kostenlose, persönlich vom Auftragnehmer durchgeführte Webseiten-Analyse angefordert werden. Diese Leistung wird ausschließlich zu Informations- und Marketing-Zwecken (Geschäftsanbahnung) erbracht. Es kommt durch die Anfrage kein entgeltlicher Vertrag zustande.

(2) Kein Anspruch auf Leistung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erstellung, den Inhalt, den Umfang oder die Lieferzeit der Analyse. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anfragen ohne Begründung abzulehnen, und kann das Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einstellen.

(3) Keine Beratungsleistung: Die im Rahmen der kostenlosen Analyse erteilten Hinweise stellen keine Rechts-, Steuer- oder verbindliche Fachberatung dar. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle DSGVO-, IT-Sicherheits- oder Wettbewerbsberatung.

(4) Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Analyse-Hinweise. Eine Haftung für Schäden, die aus der Umsetzung der Hinweise entstehen, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt § 18 dieser AGB.

(5) Eigentums-Bestätigung: Mit Anforderung einer Analyse versichert der Anfragende, entweder Inhaber der angegebenen Domain zu sein oder über eine Berechtigung zur Beauftragung einer technischen Prüfung zu verfügen. Geprüft werden ausschließlich öffentlich zugängliche Inhalte der Domain.

(6) Folge-Kontaktaufnahme: Die im Anfrage-Formular angegebenen Kontaktdaten werden auch zur einmaligen Folge-Kontaktaufnahme zwecks Angebot eines Erstgesprächs verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Anfragende kann der Folge-Kontaktaufnahme jederzeit formlos widersprechen (E-Mail an info@platrion.de).

(7) Missbrauchsschutz: Bei automatisierter Massenabfrage, Botbetrieb oder missbräuchlicher Nutzung kann der Auftragnehmer die jeweilige IP- oder E-Mail-Adresse ohne Vorankündigung sperren. Das Honeypot-Feld darf nicht ausgefüllt werden.

§ 20 KI-generierte Inhalte und Bildmaterial

(1) Eigene Magazin- und Marketing-Inhalte: Auf platrion.de werden teilweise KI-generierte Illustrationen, Konzept-Visuals und symbolische Hero-Bilder eingesetzt (z. B. via Google Gemini Imagen / Nano Banana). Diese dienen ausschließlich der visuellen Untermalung von Magazin-Artikeln und Reportagen. Sie stellen keine realen Personen, Ereignisse oder Produkte dar. Bilder mit Personenbezug (insbesondere das Inhaberporträt sowie Kunden-Referenzen) werden ausschließlich als echte Fotografien verwendet.

(2) Kennzeichnung nach EU AI Act (VO (EU) 2024/1689): Eine ausdrückliche Einzel-Bildkennzeichnung erfolgt im Einklang mit Art. 50 EU AI Act ausschließlich dort, wo Deepfakes oder täuschend echt wirkende Darstellungen realer Personen verwendet werden. Symbolische, abstrakte oder rein illustrative KI-Visuals ohne realen Personen- oder Ereignisbezug unterliegen nach derzeitiger Rechtsauffassung keiner Kennzeichnungspflicht. Diese Klausel dient als allgemeiner Transparenzhinweis über die generelle Verwendung von KI-Visuals.

(3) Kundenprojekte: Im Rahmen der Plattform-Erstellung kann der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers KI-generierte Visuals (Hero-Bilder, Illustrationen, Symbolgrafiken) verwenden. Diese unterliegen der jeweils gültigen Nutzungslizenz des KI-Anbieters (z. B. Google Gemini Terms of Service). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber transparent über den Einsatz von KI-Bildern. Eine ausdrückliche Bildkennzeichnung im fertigen Kundenprojekt wird nur dann vorgenommen, wenn dies rechtlich verpflichtend ist oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht.

(4) KI-generierte Texte: Magazin-Artikel, Social-Media-Posts und sonstige Texte können mit Unterstützung von KI (insbesondere Anthropic Claude oder Google Gemini) entworfen und anschließend redaktionell durch den Inhaber überarbeitet, faktengeprüft und freigegeben werden. Der Auftragnehmer übernimmt für alle veröffentlichten Texte die redaktionelle Verantwortung im Sinne des § 18 MStV. Reine KI-Rohausgaben ohne menschliche Überprüfung werden nicht veröffentlicht.

(5) Urheberrecht: Soweit KI-generierte Werke nach derzeitiger Rechtslage keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, behält sich der Auftragnehmer ein vertragliches Nutzungsrecht an den im Auftrag erstellten Visuals vor. Eine Übertragung etwaiger Schutzrechte erfolgt im Rahmen des jeweiligen Werkvertrags.

Änderungshistorie

Transparente Dokumentation aller AGB-Änderungen. Das Datum „Stand" oben entspricht jeweils der neuesten Version.

Vollständige Änderungshistorie anzeigen (9 Versionen)
v2.7Mai 2026
  • § 20 NEU: KI-generierte Inhalte und Bildmaterial — Transparenzklausel zur Verwendung von KI-Visuals (Google Gemini Imagen/Nano Banana) und KI-Text-Entwürfen (Anthropic Claude)
  • § 20 Abs. 2: Kennzeichnung gemäß Art. 50 EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) — Einzelkennzeichnung nur für Deepfakes erforderlich, nicht für symbolische/illustrative Visuals
  • § 20 Abs. 4: Redaktionelle Verantwortung nach § 18 MStV für alle veröffentlichten Texte ausdrücklich beim Inhaber verankert
  • Impressum: Sektion 'Bildnachweise & KI-generierte Inhalte' ergänzt (Transparenzhinweis)
  • Datenschutzerklärung: Google Gemini API und Anthropic Claude API in Auftragsverarbeiter-Übersicht ergänzt; Klarstellung dass keine personenbezogenen Daten an KI-Dienste gesendet werden
v2.6Mai 2026
  • § 2 Abs. 4 NEU: Elektronische Vertragsschließung nach eIDAS Verordnung EU 910/2014 (einfache elektronische Signatur) ausdrücklich geregelt
  • § 2 Abs. 5 NEU: Form der Kommunikation präzisiert — Textform genügt mit E-Mail oder eIDAS-signierten Dokumenten
  • Audit-Trail (Name, IP, Zeitstempel, SHA256-Hash) als Beweissicherung dokumentiert (§ 2 Abs. 4)
  • Vertrags-PDF um § 13 'Vertragsschließung & elektronische Form' erweitert (Beweiskraft nach § 371a ZPO)
v2.5Mai 2026
  • § 19 'Kostenlose Online-Tools' ersetzt durch 'Kostenlose Webseiten-Analyse-Anfrage' — keine automatisierten KI-Tools mehr, persönliche manuelle Prüfung durch Marcus
  • Datenschutzerklärung um KI-Auswertung (Anthropic, § 11f) und PageSpeed Insights API (§ 11e) bereinigt — Daten werden nicht mehr an externe KI-Dienste übermittelt
  • Auftragsverarbeiter-Tabelle: Anthropic PBC entfernt, Google's Zweck wieder auf 'Fonts, Search Console' reduziert
v2.4Mai 2026
  • Neuer § 19 'Kostenlose Online-Tools & Lead-Magnet-Services' — regelt Bereitstellung, Haftung und Verfügbarkeit kostenloser Audits (z.B. Website-Audit unter platrion.de/audit)
  • Datenschutzerklärung um KI-Auswertung (Anthropic Claude, § 11f) und PageSpeed Insights API (§ 11e) erweitert
  • Auftragsverarbeiter-Tabelle um Anthropic PBC (USA, DPF) ergänzt
v2.3April 2026
  • Zahlungsmethoden vollständig ausgewiesen: Rechnung/SEPA, Stripe (Visa/Mastercard), Apple Pay, Google Pay, PayPal, USDT, RLUSD (§ 5 Abs. 6, 6a)
  • Chargeback- und Zahlungsdienstleister-Gebühren als Kostenweitergabe geregelt (§ 5 Abs. 7)
  • Datenschutzerklärung um PayPal (§ 11b) und mobile Bezahldienste Apple Pay / Google Pay (§ 11c) ergänzt
  • Auftragsverarbeiter-Tabelle um PayPal Europe (LU), Apple Distribution International (IE) und Google Ireland (IE) erweitert
v2.2April 2026
  • AGB erweitert für B2C-Verträge (neben bestehender B2B-Geltung) (§ 1 Abs. 2)
  • Abgrenzung Unternehmer vs. Verbraucher nach § 14/§ 13 BGB klargestellt (§ 1 Abs. 2a)
  • Neuer § 18 Sonderregelungen für Verbraucher: Widerrufsrecht 14 Tage, keine Auto-Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB), gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, Gerichtsstand am Verbraucher-Wohnsitz, Preisanpassung nur bei wichtigem Grund
  • Verbraucherschlichtungsstelle-Hinweis nach § 36 VSBG aktualisiert
v2.1April 2026
  • Material-Lieferung: Konkrete Fristen und Rechte bei Kundenverzug (§ 4)
  • Bild-/Logo-Rechte & Freistellung deutlich verschärft (§ 4b)
  • Rechtliche Compliance des Endprodukts (Cookie, Fonts, DSGVO-Texte) klargestellt (§ 4c)
  • Barrierefreiheits- & KI-Kennzeichnungspflichten (BFSG, AI Act) geregelt (§ 4c)
  • Teilabnahme-Modell für Design & Funktion eingeführt (§ 6)
  • Uptime als Best-Effort, kein SLA ohne schriftliche Vereinbarung (§ 5a)
  • Keine Haftung für wirtschaftliche Richtigkeit (Simulationen, Forecasts) (§ 9)
v2.0April 2026
  • Vertragstyp-Klarstellung (Werk-/Dienst-/Wartungsvertrag) ergänzt (§ 1a)
  • Datensicherungs-Pflicht des Auftraggebers als eigene Klausel (§ 4a)
  • Drittanbieter-Dienste & Durchreichung von Fremdkosten (§ 5a)
  • Source-Code-Übergabe & Domain-Übertragung (§ 7a)
  • Höhere Gewalt als eigene Klausel (§ 9a)
  • Preisanpassung Service-Verträge +/- 5% p.a. (§ 11a)
  • Support-Reaktionszeiten werktags 9-17 Uhr (§ 11b)
  • Gerichtsstand auf Reutlingen (Heimat) angepasst
v1.0Februar 2026
  • Erstveröffentlichung

Stand: Mai 2026 · Version 2.6 · Platrion – Marcus Euchner · Impressum · Datenschutz